Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke

  • Die Bewertung der Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke erfolgt durch das Finanzamt im Sachwertverfahren nach

    a) Bodenwertanteilen, vergleichbar mit der Bewertung von unbebauten Grundstücken unter Hinzurechnung von

    b) Gebäudewertanteilen, deren Wert sich mittels Multiplikation der sogenannten Regelherstellungskosten mit den Quadratmetern der aus der Anzahl der Geschosse abgeleiteten Bruttogeschossflächen des Gebäudes ergibt.
  • Die Alterswertminderung des Gebäudes ergibt sich bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren aus dem v. H. Anteil des Gebäudealters hieran.
  • Mindestens jedoch wird ein Gebäuderestwert in Höhe von 40 % der Regelherstellungskosten in Ansatz gebracht.
  • Der resultierende vorläufige Sachwert ist mit einem Sachwertfaktor (vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss aus dem Grundstücksmarkt abzuleitender Marktanpassungsfaktor) oder (bei fehlenden Angaben des Gutachterausschusses) mittels typisierten Wertzahlen an die Marktverhältnisse anzupassen.
  • Die nachfolgende schematische Darstellung des Verfahrens zur Bewertung von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken verdeutlicht, dass die Bewertung durch das Finanzamt gemäß Bewertungsgesetz regelmäßig zu erheblichen Abweichungen vom Nachweis des geringeren Werts auf der Grundlage der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) führen muss.

     

    Bewertung durch das Finanzamt gemäß Bewertungsgesetz (§ 189 BewG)